Barrierefreiheit im Web: Worauf es ankommt und wer betroffen ist

Letzte Bearbeitung: 25. November 2024 | meaitservices

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Doch viele Menschen mit Beeinträchtigungen stoßen im Web auf Barrieren – sei es durch unlesbare Texte, fehlende Alternativen für Bilder oder schwer bedienbare Navigationen. Ab Juni 2025 macht das Barrierefreiheitsgesetz in Österreich Barrierefreiheit zur Pflicht. Warum das wichtig ist und wer betroffen ist, erfahren Sie hier.

Vier Symbole für Barrierefreiheit: Auge, Ohr, Hand und Zahnrad

Was ist Webaccessibility?

Webaccessibility (Barrierefreiheit im Web) bedeutet, dass Websites, Anwendungen und digitale Inhalte so gestaltet sind, dass sie von jedem Menschen genutzt werden können – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder technischen Beeinträchtigungen. Dazu gehören unter anderem barrierefreie Navigation, alternative Inhalte für Screenreader oder eine klare und verständliche Sprache.

Warum ist Webaccessibility wichtig?

  • Inklusion: Menschen mit Beeinträchtigungen, ältere Nutzer oder Personen mit temporären Einschränkungen können barrierefreie Websites problemlos nutzen.
  • Gesetzliche Anforderungen: Barrierefreiheit ist nicht nur ethisch wichtig, sondern wird zunehmend gesetzlich vorgeschrieben.
  • Bessere Nutzerfreundlichkeit: Barrierefreie Websites bieten eine übersichtliche Struktur und eine einfache Bedienbarkeit, die allen Nutzern zugutekommt.
  • SEO und Reichweite: Barrierefreie Inhalte sind suchmaschinenfreundlich und helfen dabei, eine größere Zielgruppe zu erreichen.

Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) – Pflicht ab Juni 2025

Am 28. Juni 2025 tritt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft. Dieses Gesetz setzt die EU-Richtlinie „European Accessibility Act“ um und verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. (Für mehr Informationen, können Sie die Website der WKO besuchen: Informationen zum Barrierefreiheitsgesetz)

Wer ist vom Barrierefreiheitsgesetz betroffen? Und wer nicht?

Betroffen sind:

  • Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten (z. B. E-Commerce, Banken, öffentliche Verkehrsmittel).
  • Anbieter von Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten und Ticketautomaten.

Nicht betroffen sind:

  • Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro.

Konsequenzen:
Unternehmen, die die Vorgaben nicht einhalten, riskieren hohe Geldstrafen von bis zu 80.000 Euro.

Beispiele für barrierefreie Gestaltung

  • Alt-Texte: Beschreibung von Bildern, damit Screenreader sie vorlesen können.
  • Tastaturfreundlichkeit: Navigation, die ohne Maus bedienbar ist.
  • Kontraste: Farbschemata, die auch für sehbehinderte Menschen gut lesbar sind.
  • Untertitel: Für Videos, damit gehörlose Nutzer diese verstehen können.
  • Responsive Designs: Websites, die sich flexibel an verschiedene Geräte und Gerätegrößen anpassen.

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Barrierefreiheit im Web (Webaccessibility) bedeutet, digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich zu machen – unabhängig von Beeinträchtigungen oder Einschränkungen. Mit dem neuen Barrierefreiheitsgesetz, das ab Juni 2025 in Österreich in Kraft tritt, wird Barrierefreiheit für viele Unternehmen zur Pflicht. Es geht nicht nur um gesetzliche Vorgaben, sondern auch um Inklusion, bessere Nutzerfreundlichkeit und eine größere Reichweite. Eine barrierefreie Website stärkt Ihr Image und zeigt soziale Verantwortung. Gemeinsam können wir digitale Barrieren abbauen und eine zugängliche Online-Welt schaffen.

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