AGB
Stand: 17.03.2020
Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Produkte und Projektergebnisse bleiben bis zur vollständigen und termingerechten Bezahlung Eigentum der mea IT Services.
Beauftragung
Sofern nicht anders vereinbart, sind Angebote 14 Tage ab der Erstellung gültig. Um ein Angebot anzunehmen, bitten wir um schriftliche Auftragserteilung unter Angabe unserer Angebotsnummer und der bestellten Angebotspositionen an:
mea IT Services
Geschäftsführung
Grazer Straße 11
8600 Bruck/Mur
oder per Mail an office@mea-it.services
Die Bestellung erlangt sofern nicht anders vereinbart, erst mit einer Gegenbestätigung seitens der mea IT Services Gültigkeit.
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei den vereinbarten Terminen, sofern nicht explizit anders vereinbart, nicht um Fixtermine und -kosten, sondern um Richtpreise handelt, welche sich durch diverse Umstände, wie beispielsweise (allerdings nicht exklusiv) Anpassungen aufgrund neuer Versionen verwendeter Software verlängern können.
Eine Auftragsannahme verpflichtet, sofern nicht anders vereinbart, den Auftragnehmer nicht zu der Annahme von Folgeaufträgen.
Im Rahmen der Betreuung seitens mea IT Services gelten telefonische Anfragen zur Problemlösung auch ohne schriftliche Beauftragung als Auftrag und werden, je nach Betreuungspaket entweder direkt in Rechnung gestellt oder über das vereinbarte Betreuungskonto abgerechnet.
Bezahlung
Sofern nicht anders vereinbart, wird bei allen Projekten und Dienstleistungen vor Projektbeginn eine Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtprojektsumme in Rechnung gestellt.
Allgemeines Zahlungsziel sind 14 Tage, sofern nicht anders vereinbart.
Die Zahlungsfristen bezüglich des Restbetrags werden gesondert vereinbart.
Eine Ratenzahlung wird nur nach Absprache und Abklärung von mea IT Services angeboten. Diese stellt somit keine allgemeine Zahlungsoption dar. Bei einer vereinbarten Ratenzahlung wird die Höhe der jeweiligen Rate durch den Restbetrag, die vereinbarte Dauer und die Anzahl der Ratenzahlungen bestimmt. Sofern nicht anders vereinbart, wird nach Zahlungserinnerung und der zweiten Mahnung, der komplette noch offene Restbetrag sowie Verzugszinsen einem Inkassobüro übergeben.
Betreuungspakete
Unsere Betreuungspakete aus den Bereichen
- Backup
- SEO
- Online Marketing
- E-Commerce
- Datenschutz
enthalten ein bestimmtes Stundenkontingent und werden bei Überschreitung bzw. je nach Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Wir arbeiten mit einer transparenten Stundenaufzeichnung und informieren Sie gerne zu jeder Monatsabrechnung über die verbrauchten Stunden. Offene Stunden werden nur nach individueller Vereinbarung in den nächsten Monat übertragen.
Vor Überschreitung des Stundenkontingent informieren wir Sie rechtzeitig und zeigen Ihnen mögliche Mehrkosten auf.
Jedes Betreuungspaket wird mit Ihnen individuell abgestimmt.
SEO Pakete
Automatische Verlängerung der Laufzeit um dieselbe Laufzeit desgebuchten Betreuungspakets. Sie werden über das aktuelleLaufzeitende bei Verlängerung informiert. Kündigung und Verringerungdes Betreuungspakets ist 1 Monat vor Laufzeitende möglich. EineAufstufung des Betreuungspakets benötigt 1 bis 2 Monate Vorlaufzeit.
Mitwirkung durch den Kunden
Der Kunde hat bei Auftragsbeginn einen direkten Ansprechpartner für Rückfragen und Entscheidungen außerhalb der Entscheidungskompetenz des Auftragnehmers bekanntzugeben. Sofern der Kunde mehrere Ansprechpartner bekannt geben will, muss eine detaillierte Kompetenzregelung sowie Hierarchie unter den Ansprechpartnern übermittelt werden. Alle Vereinbarungen zwischen Ansprechpersonen des Kunden und dem Auftragnehmer gelten sowohl für den Kunden, als auch für den Auftragnehmer als verbindlich.
Sofern für die Durchführung des Auftrages Tätigkeiten an der Arbeitsstelle des Kunden nötig sind, hat dieser Zugang und Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.
Sollte der Auftrag die Weiterentwicklung eines bestehenden und nicht von mea IT Services entwickelten Systems darstellen, hat der Kunde dem Auftragnehmer sämtliche Dokumentationen des Systems sowie Dokumentationen der durchgeführten Konfigurationen des Systems zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer wird zwar Standard-Testschritte des entwickelten Systems durchführen, allerdings hat der Kunde im Rahmen der Abnahme zu überprüfen, ob das entwickelte System tatsächlich den eigenen Ansprüchen entspricht. Eine unbegründete Weigerung der Abnahme führt zur Rechnungslegung über dem Auftragnehmer allenfalls daraus entstandene Kosten.
Subunternehmen
Sofern nicht anders vereinbart, gelten Zusagen als Versprechen der Erbringung einer Leistung. Dies stellt keine Zusage dar, dass alle Leistungen von mea IT Services direkt durchgeführt werden. So ist es beispielsweise möglich, dass der Auftragnehmer ein Partnerunternehmen mit der Erstellung eines Designs beauftragt. Sämtliche Subunternehmen, welche vom Auftragnehmer beschäftigt werden, werden dem Kunden bekannt gegeben.
Rügepflicht
Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 14Tagen nach Lieferung der vereinbarten Leistung schriftlich dokumentiert erfolgen. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
Haftung
Sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Folgeschäden und/oder Folgeschäden wie unter anderem Verdienstentgänge, Produktionsausfälle und Zinsverlust. Die Haftungssumme ist in jedem Fall auf 100% der Auftragssumme begrenzt.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es im Zuge der Installation zu kurzfristigen System- und Betriebsausfällen kommen kann. Diese werden dem Kunden vorab mitgeteilt sowie Termine für die Installationen gemeinsam bestimmt. Eine Verzögerung durch verspätete Terminfindung fällt nicht in den Haftungsbereich des Auftragnehmers.
Referenzprojekt
Sofern nicht anders vereinbart, genehmigen Sie uns, Ihr Projekt als Referenzprojekt zu führen und im Rahmen von Marketingzwecke anzugeben.
Abänderung der AGB
Die bestehenden AGBs sind jederzeit offen für Veränderung und gelten jeweils für alle künftigen Aufträge. Sofern nicht vertraglich die Gültigkeit der jeweils aktuellen AGBs vereinbart wurde, gilt die zuletzt wirksam Vereinbarte Fassung der AGBs.
Urheberrecht
Der Kunde garantiert dem Auftragnehmer, dass er für alle zu verwendenden Softwareprodukte die nötigen Lizenzen besitzt. Der Auftragnehmer kann auch ohne gesonderte Nachforschungen darauf vertrauen, dass Aufträge nicht zu einer Urheberrechtsverletzung führen.
Schriftlichkeit
Jede Abänderung der AGBs sowie die Vereinbarung von zusätzlichen Garantien und Gewährleistungen erfordert die Schriftform.
Datenschutz/Newsletter
Um Sie als Kunde rundum zu betreuen, haben wir einen Newsletter Service eingerichtet. Dieser Newsletter Service enthält zw. 4-8 E-Mail sowie mögliche Print Newsletter pro Jahr. Sofern nicht anders vereinbart, genehmigen Sie uns Ihre E-Mail-Adresse unserem Verteiler hinzuzufügen. Ihre Kontaktdaten werden NICHT an Dritte weitergegeben. Bei Bedarf einer Weitergabe Ihrer Kontaktdaten kontaktieren wir Sie und geben diese NUR NACH GENEHMIGUNG weiter (Beispiel: wenn ein Partnerunternehmen für Sie relevante Angebote oder Dienstleistungen anbieten würde).
Allgemeine Informationen
Für Punkte, welche nicht im Rahmen der AGBs oder vertraglich vereinbart wurden, gelten die AGBs der Wirtschaftskammer Österreich, Fachgruppe UBIT.
Maßnahmen gemäß NIS Verordnung
Der Auftraggeber ist berechtigt, einen schriftlichen Nachweis über getroffene Sicherheitsvorkehrungen gemäß § 11 Abs. 1 Z 2 in Verbindung mit Anhang 1 der NIS Verordnung anzufordern, falls die Verordnung Anwendung findet. Insbesondere können Nachweise über die Erfüllung folgender Standards angefordert werden:
KSÖ Cyber Risk Rating: Nachweis eines Ratings im Bereich A oder B, je nach den Anforderungen.
ISO/IEC 27001: Informationssicherheitsmanagement, insbesondere in Bezug auf die Zusammenarbeit mit externen Partnern
Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Auftrag entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Leoben.
Kontoinformationen
Inhaber: mea IT Services e.U.
Bank: Steiermärkische Sparkasse Bruck/Mur
IBAN: AT262081500004998563
BIC: STSPAT2GXXX